Überwinterung der Pflanzen von Oktober bis 15. Mai des folgenden Jahres, Pflanzenschutz, Düngung, Energie- und Wasserkosten, Pflanzenschnitt.
Für die Pflanzen, die zur Überwinterung gegeben werden, kann keine Gewähr übernommen werden. Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch zu Ende des Überwinterungszeitraums die Pflanzen in blühendem Zustand zu erhalten.
Die Pflanzenüberwinterung endet spätestens zum 15. Mai des folgenden Jahres.
Sollten die Pflanzen weitergepflegt werden, fallen Kosten in Höhe von EUR 10,00 pro Woche und Quadratmeter an.