VERTRAG


KÜBELPFLANZENÜBERWINTERUNG
Vertragsbedingungen 2004/2005

Die Pflanzenüberwinterung umfaßt folgende Leistungen:

Überwinterung der Pflanzen von Oktober bis 15. Mai des folgenden Jahres, Pflanzenschutz, Düngung, Energie- und Wasserkosten, Pflanzenschnitt.

Für die Pflanzen, die zur Überwinterung gegeben werden, kann keine Gewähr übernommen werden. Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch zu Ende des Überwinterungszeitraums die Pflanzen in blühendem Zustand zu erhalten.

Die Pflanzenüberwinterung endet spätestens zum 15. Mai des folgenden Jahres.
Sollten die Pflanzen weitergepflegt werden, fallen Kosten in Höhe von EUR 10,00 pro Woche und Quadratmeter an.

Zahlungsbedingungen:

Die Rechnung ist sofort fällig nachdem die Pflanzen im Winterquartier stehen.
Wir verpflichten uns, die übernommenen Pflanzen nach bestem Wissen zu pflegen.

AUFTRAG

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